Pflegegrade und Zuschüsse
Vertrauen ist unser Erfolg!
Pflege: 80% verbringen Ihren Lebensabend lieber Zu Hause als im Heim
Der Pflegegrad bestimmt die Zuschüsse:
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Pflegegrade
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Einstufungen durch den Medizinischen Dienst MDK
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Kriterien und Überblick
Wie wird ein Pflegegrad ermittelt und wie ist der Ablauf?
Der Gutachter führt mit der pflegebedürftigen Person ein Gespräch anhand eines Leitfadens um möglichst ein realistisches Bild zu erhalten. Insbesondere bei einer Demenz ist das äußerst wichtig. Dabei werden die Angehörigen miteinbezogen.
- Begutachtung im eigenen Haushalt
- Ablauf
- Begutachtung bei Demenz
Die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen kurz „MDK“
Was wir begutachtet?
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Mobilitätseinstufung
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Kognitiven und Kommunikativen Fähigkeiten
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Verhaltensweise
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Grad der Selbstversorgung
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Umgang mit krankheitsspezifischen und therapiebedingten Anforderungen
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Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Pflegegrad Einstufung /Pflegebegutachtung
Die einzelnen Kriterien der jeweiligen Module werden anhand eines Fragekatalogs abgefragt und bewertet. Jedes Kriterium erhält eine Einstufung von „0“ = selbständig bis „3“ = unselbständig.
Beispiel des Moduls „Mobilität“ und die Einzelkriterien:
Kriterium / Einstufung
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Umsetzen
0 bis 3(1)
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Halten einer stabilen Sitzposition
0 bis 3(1)
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Fortbewegung innerhalb der Wohnung
0 bis 3(1)
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Positionswechsel im Bett
0 bis 3(1)
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Treppensteigen
0 bis 3(1)
(1) Die Beurteilung: 0=selbständig / 3=unselbständig
Vom Punktewert zum Pflegegrad:
Die Pflegegradermittlung erfolgt durch Addition und Gewichtung der einzelnen Module nach einen Punktesystem auf einer Skala von 0 bis 100. Ab etwa einer Punktzahl von 12,5 erlangt man den Pflegegrad 1
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Wie oben, jedoch mit besonderen Anforderung an die pflegerische Versorgung
Ausführliche Informationen zur Pflegebegutachtung und den einzelnen Modulen, Punktewerten und Gewichtungen finden sie hier →
Der Hilfsbedarf einer Pflegebedürftigen lässt sich in folgende Kategorien einteilen und wird von uns durchgeführt.
Bedarf bei der
Körperpflege
...Grundpflege, Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
Bedarf bei der
Ernährung
...mundgerechtes Zubereiten der Speisen und Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
Mobilität
…selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederauffinden der Wohnung.
Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
…anschließend können Sie den entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit der Agentur abschließen in dem Beginn, Dauer und die Kosten der Pflegeleistungen definiert sind
Weitere
Erfordernisse
…innerhalb von 4-7 Tagen steht ihnen die Pflegekraft vor Ort zur Verfügung. Um die Anreise kümmern wir uns
Folgende Zuschüsse gibt es vom Gesetzgeber:
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Pflegegeldleistungen
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Pflegesachleistungen
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Verhinderungspflege
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Steuerliche Geltendmachung
Pflegegeld und Sachleistungen
Pflegegeld und Sachleistungen können aber auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Dann spricht man von den sogenannten Kombileistungen. Die Höhe der in Anspruch genommenen Sachleistungen verringert das Pflegegeld. Je mehr Sachleistungen über einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen wird, desto weniger Pflegegeld wird von der Pflegekasse überwiesen.
Je mehr Sachleistungen über einen ambulanten Pflegedienst abgerechnet werden, desto geringer fällt das Pflegegeld aus.
Pflegegeld
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Pflegegrad 10€
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Pflegegrad 2
332€
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Pflegegrad 3
573€
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Pflegegrad 4
765€
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Pflegegrad 5
947€
Sachleistungen
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Pflegegrad 10€
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Pflegegrad 2
761€
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Pflegegrad 3
1.432€
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Pflegegrad 4
1.778€
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Pflegegrad 5
2.220€
Verhinderungsgeld
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Budget: 1.612€ per anno
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Ab Pflegegrad 2 erhältlich
TIPP: Benötigen sie eine 24 Stunden Pflegekraft lediglich für eine begrenzte Zeit (Urlaubsvertretung???) Für den temporären Einsatz können wir auch Damen aus Stuttgart vermitteln. ...mehr erfahren→
Steuerliche Geltendmachung
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Einer 24 Stunden Pflegekraft
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Einer Haushaltshilfe
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Ersparnis ca. 333€/Monat bzw. ca. 4.000€/Jahr
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Haushaltsnahe Dienstleitungen
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Außergewöhnliche Belastungen
Ändert sich das Pflegegeld wenn Schachleistungen in Anspruch genommen werden?
Ja! Wird der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistungen nur zum Teil in Anspruch genommen, zahlen zahlt die Pflegekasse zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Dies gilt dann, wenn eine private Pflegeperson an der Pflege beteiligt ist. Ein Beispiel hierzu: Pflegegrad 2: In einem Monat werden Pflegesachleistungen in Höhe von 304,40 EUR (entspricht 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags aus 761 EUR) in Anspruch genommen.
Somit kann noch ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 199,20 EUR (entspricht 60 Prozent aus 332 EUR) gezahlt werden.
Pflegegeld gem. Pflegegrad 2 = 332,- €
Sachleistung gem. Pflegegrad 2 = 761,- €
Anteiliges Pflegegrad 2 = 199,20 €
Pflege-Zuschüsse vom Staat
24 Stunden Pflege / Häusliche Betreuung Zuhause
Hubertuspflege Stuttgart
Folgende Zuschüsse gibt es vom Staat:
Pflegegeld
Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben alle, die in den letzten 5 Jahren durchgängig kranken- und pflegeversichert waren. Je nach Einstufung der Pflegegrade (Pflegegrad 1 bis 5) beträgt der staatliche Zuschuss zwischen 689€ (Pflegegrad 1) und 1.995€ (Pflegegrad 5).
Diesen Betrag können Sie zu Finanzierung der Pflegekosten hernehmen.
Verhinderungsgeld
Nach § 39 SGB XI kann jährlich ein sog. „Verhinderungsgeld“ in Höhe von 1.612€ bei ihrer Pflegekasse beantragt werden. Allerdings gilt dies nur ab dem Pflegegrad 2. Darunter ist keine Verhinderungspflege vorgesehen, da man bei einem Pflegegrad 1 davon ausgeht, dass der Pflegebedürftige sich größten Teils selbst versorgen kann.
Benötigen bei einem niedrigen Pflegegrad dennoch eine 24 Stunden Pflege Kraft, zum Beispiel als Urlaubsabsicherungen können wir Ihnen für 1-3 Wochen eine 24 Stunden Betreuungskraft aus der jeweiligen Region anbieten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Steuerliche Geltendmachung
Es können alle haushaltsnahen Dienstleistungen und Pflegeleistung bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000€ geltend gemacht werden. Dies sollten sie in ihrer Steuererklärung in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater geltend machen.